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Letzter August: Der Kampf gegen patriarchale Gewalt hat keine Grenzen!

Morgen ist der 1. August, ein Datum das traditionellerweise der Normalisierung und Romantisierung von Grenzen, Abschottung und rechten Narrativen Platz bietet. Wir wollen den Nationalfeiertag nicht feiern und nehemen ihn zum Anlass, unsere Kritik und Gegenperspektiven aufzuzeigen.

Wir folgen dem Aufruf der Kampagne „letzter august“ zu Aktionstagen für Bewegungsfreiheit und eine solidarische Zukunft mit einem kleinen Zeichen.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist die nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben heute vor dem Gleichstellungsbüro ein Transparent aufgehängt mit der Aufschrift “Istanbul-Konvention unterschreiben – und patriarchale Patriarchale Gewalt nicht als Fluchtgrund anerkennen? Bewegungsfreiheit für alle”.  Wir sind wütend, dass die Schweiz die Istanbul-Konvention unterschreibt, der Schutz, welcher durch sie gewährt werden soll, jedoch nicht für alle gilt.

Das Ziel der Istanbul-Konvention ist es, «Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen». Sie soll alle Formen der Diskriminierung beseitigen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern (Art. 1 Bst. a und b).

Die Vertragsstaaten verpflichten sich dadurch zum Schutz der Opfer «ohne jegliche Diskriminierung» (Art. 4 Abs. 3), insbesondere aufgrund der Herkunft, der Religion, des Aufenthaltsstatus, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität.

In der Schweiz gilt die Istanbul-Konvention nicht “ohne jegliche Diskriminierung”.    

Eigentlich sieht die Instanbul-Konvention mehrere Verpflichtungen zum Schutz von Migrantinnen und Geflüchteten vor. Insbesondere garantiert Artikel 59 Absatz 1 unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltsbewilligung für Opfer, deren Aufenthaltsstatus von ihrem Ehepartner oder Partner abhängt. 

Die Schweiz hat jedoch einen Vorbehalt zu dieser Bestimmung eingelegt, der vorsieht, «sie nicht oder nur in bestimmten Fällen oder unter bestimmten Bedingungen anzuwenden». Ein Vorbehalt gegen diese Bestimmung, welcher Migrant*innen schützen soll, wenn ihre Aufenthaltsbewilligung von einem gewalttätigen Partner abhängt wurde zwar 2025 aufgehoben, die Bedingungen machen es jedoch fast unmöglich Asyl zu bekommen. Denn die Person kann zwar eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, muss jedoch nach einem Jahr nachweisen, dass sie wirtschaftlich unabhängig ist.

Zudem wird patriarchale Gewalt vom SEM in der Regel nur dann als Asylgrund anerkannt, wenn die betroffene Person im Herkunftsort bei den dortigen Behörden nach Schutz ersucht hatte und diesen von den staatlichen Institutionen wie Polizei, Gerichte oder von Schutzeinrichtungen wie einem Frauenhaus, nicht erhalten haben. 

Die Schweiz wurde im April 2025 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie nicht das Leben einer Frau zu geschützt hat, die von ihrem Partner gefangen gehalten, misshandelt und vergewaltigt worden war, nachdem sie ihm ihre Absicht mitgeteilt hatte, die Beziehung zu beenden.

Das ist kein Einzelfall. Wir fordern Schutz für alle und die grenzenlose Bekämpfung partriarchaler Gewalt. Für Bewegungs- und Bleibefreiheit. 

Gegen Nationalgrenzen, gegen die Festung Europas und die aktuelle GEAS-Reform und für eine Anerkennung der Mitverantwortung der Schweiz von Krieg und Zerstörung auf der ganzen Welt, welche Menschen zwingt ihre Heimat zu verlassen.